Informationen zur Altgeräteverordnung

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)

Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):

Bitte entsorge Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder gib diese im Handel vor Ort kostenlos ab. 
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung ausdrücklich verboten!
 Von uns erhaltene Geräte kannst Du nach Gebrauch bei uns unentgeltlich zurückgeben indem Du sie ausreichend frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse zurücksendest. 
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Du findest diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

 

Bekannt aus Focus und Stern